Die Reinigung der Fahrzeuge in der Portalwaschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
- Die Benutzungs- / Bedienungshinweise des Personals bzw. der Aushänge sind zu beachten.
- Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet rechtzeitig vor
dem Waschvorgang auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu
einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
Das Personal der Waschanlage darf alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen
aufgrund besonderer, für das Personal offensichtlicher Umstände, die
Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der
Waschanlage führen kann.
- Der Waschanlagenbetreiber versichert eine dem Stand der
Technik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der
Fahrzeuge. Etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender
Reinigung sind vom Kunden unverzüglich nach Beendigung des
Waschvorganges vor Verlassen des Betriebsgrundstückes geltend zu machen.
- Der Waschanlagenbetreiber haftet dem Kunden auf Ersatz der
Schäden, die auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der
erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.
- Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der
Waschanlage haftet der Waschanlagenbetreiber für den unmittelbaren
Schaden.
Die Haftung für die nachfolgenden Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, den
Waschanlagenbetreiber trifft eine Haftung wegen grober Versäumnisse:
a) Folgeschäden
b) Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten
Teile, wie z.B. Zierleisten, Antennen, Spiegel sowie dadurch verursachte
Lack- oder Schrammschäden.
c) Schäden verursacht durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungshinweise.
- Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur
geltend gemacht werden, wenn der Schaden dem Anlagenbetreiber oder
dessen Stellvertreter noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes
mitgeteilt wurde.
- Die Durchführung unserer Programme im Bereich der „Fahrzeugreinigung“ erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung.
- Motorwäschen werden ebenfalls nur nach vorheriger
Terminvereinbarung durchgeführt. Wir empfehlen das Belassen des
Fahrzeuges auf unserer Anlage, um den anschließenden einwandfreien
Betrieb zu gewährleisten. Sollte das Fahrzeug ausdrückliches Verlangen
des Kunden unverzüglich nach der Durchführung der Motorwäsche
mitgenommen werden, übernehmen wir keine Gewähr auf ein evtl. versagen
des Anlassens sowie für evtl. spätere technische Mängel. Die
Durchführung von sog. sofortigen „Teilmotorwäschen“ wird von uns nicht
durchgeführt. Zu diesem Zwecke stehen dem Kunden unsere SB-Waschboxen
zur Verfügung.
- Die von Ihnen übermittelten Daten im Rahmen der
Transaktionen im Internet werden streng vertraulich behandelt und dienen
lediglich des Einzuges per Lastschrift des von Ihnen angegebenen und
bestätigten Betrages.
- Zahlungsbedingungen: sofort und ohne Abzüge.
- Unsere angegebenen Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen MwSt.
Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil hiervon unwirksam
sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.